Schaumlöscher

Alle Schaum-Feuerlöscher sind Neugeräte, entsprechen der DIN EN 3 und werden mit einem Neugerätenachweis (Plakette) und einer Original-Wandhalterung ausgeliefert.

Alle Schaum-Feuerlöscher sind sofort einsatzbereit.

Bei gewerblicher Nutzung erfolgt die vorgeschriebene Prüfung des Schaum-Feuerlöschers frühestens nach 2 Jahren.